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Heizung & Sanitär

Betriebsprüfung Wärmepumpe nach § 60a GEG 2024: Ablauf & Doku

Was schreibt § 60a GEG zur Betriebsprüfung von Wärmepumpen vor, wer ist betroffen, was wird geprüft? Praxisleitfaden für SHK-Betriebe – inklusive digitaler Dokumentation.

EDEldin Durgutovic03. August 20268 Min Lesezeit

Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) rückt neben der Prüfung fossiler Heizungen auch die Betriebsprüfung von Wärmepumpen nach § 60a GEG in den Fokus. Anders als bei Gas- und Ölheizungen geht es hier nicht um Emissionen, sondern um Effizienz: Läuft die Wärmepumpe so, dass sie wirklich sparsam heizt? Dieser Artikel erklärt, wer betroffen ist, was geprüft wird und wie du die Betriebsprüfung als SHK-Betrieb sauber dokumentierst.

Was ist die Betriebsprüfung nach § 60a GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde mit der Heizungs-Novelle überarbeitet und ist in der neuen Fassung seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. In § 60a ist die Prüfung und Optimierung des Betriebs von Wärmepumpen geregelt. Der Hintergrund: Eine Wärmepumpe kann technisch einwandfrei sein und trotzdem ineffizient laufen – etwa durch zu hohe Vorlauftemperaturen, schlecht eingestellte Heizkurven oder einen fehlenden hydraulischen Abgleich.

Die Betriebsprüfung soll solche Effizienzreserven aufdecken und in konkrete Optimierungen überführen. Für dich als Fachbetrieb ist das ein wiederkehrender, planbarer Serviceauftrag – und ein guter Anlass, dem Kunden zusätzlich Wartung und Optimierung aus einer Hand anzubieten.

Wer ist betroffen – und wie grenzt sich § 60a ab?

§ 60a richtet sich an Betreiber von Wärmepumpen, die in Gebäuden mit wasserbasierter Wärmeverteilung installiert sind. Damit ist die Wärmepumpe das Gegenstück zur fossilen Heizung aus § 60b. Die drei neuen GEG-Paragraphen greifen ineinander:

§ 60a
Betriebsprüfung Wärmepumpe

Effizienz und Betriebseinstellungen von Wärmepumpen prüfen und optimieren.

§ 60b
Heizungsprüfung (fossil)

Prüfung & Optimierung von Gas-, Öl- und Festbrennstoffheizungen.

§ 60c
Hydraulischer Abgleich

Pflicht zum hydraulischen Abgleich bestimmter Bestandsanlagen.

Was wird bei der Betriebsprüfung geprüft?

Im Zentrum steht die Frage, ob die Wärmepumpe für das Gebäude effizient eingestellt ist. Diese Punkte gehören typischerweise dazu:

01

Vorlauftemperatur

Ist die Vorlauftemperatur so niedrig wie möglich eingestellt? Jedes Grad weniger steigert die Effizienz.

02

Heizkurve & Regelung

Heizkennlinie, Nachtabsenkung und Betriebszeiten auf das Gebäude abgestimmt?

03

Hydraulischer Abgleich

Ist die Anlage abgeglichen (Bezug zu § 60c)? Ohne Abgleich sinkt die Effizienz spürbar.

04

Volumenstrom & Pumpe

Fördert die Umwälzpumpe passend, ist der Volumenstrom für die Wärmepumpe geeignet?

05

Betriebsdaten

Arbeitszahlen, Laufzeiten und Fehlerspeicher auslesen und bewerten, wo verfügbar.

06

Optimierungsmaßnahmen

Konkrete, wirtschaftlich sinnvolle Einstellungen und Empfehlungen ableiten und dokumentieren.

Welche Fristen gelten?

Wie bei der Heizungsprüfung nach § 60b ist auch die Betriebsprüfung von Wärmepumpen an den Zeitpunkt des Einbaus geknüpft. Grob lässt sich der Rahmen so beschreiben:

Frist
Neu eingebaute Wärmepumpen
Frist nach Einbau
Betriebsprüfung innerhalb einer festgelegten Frist nach Inbetriebnahme.
Frist
Bestehende Wärmepumpen
Anlagenalter
Frist orientiert sich am Alter der Anlage, mit gesetzlichem Stichtag als Backstop.

Betriebsprüfung dokumentieren: Papier vs. Software

Die Ergebnisse der Betriebsprüfung und die Optimierungsempfehlungen müssen dem Betreiber dokumentiert übergeben werden. Ob das reibungslos läuft, hängt am Werkzeug.

Papier / Excel

Reibungspunkte

  • Betriebsdaten auf Zettel notiert, Einstellungen frei beschrieben
  • Empfehlungen uneinheitlich, wichtige Punkte fehlen mal
  • Kein Bezug zur Anlagen-Historie und zum Service-Termin
  • Nachweis bei Rückfragen mühsam zusammengesucht
Wartungssoftware

Strukturierter Ablauf

  • Einheitliche Prüf-Checkliste mit erzwungenen Pflichtfeldern
  • Empfehlungen als feste Punkte – nichts wird vergessen
  • Prüfung hängt an derselben Anlagen-Akte wie der Service
  • PDF für den Betreiber direkt per E-Mail versendet

§ 60a-Betriebsprüfung digital mit Operis

Mit Operis bildest du die Betriebsprüfung als anpassbare Checkliste ab: Vorlauftemperatur, Heizkurve, hydraulischer Abgleich, Volumenstrom und Betriebsdaten als feste Prüfpunkte, dazu ein Feld für Optimierungsempfehlungen. Pflichtfelder werden erzwungen, damit kein Punkt untergeht.

Weil die Prüfung am selben Serviceauftrag wie der reguläre Wärmepumpen-Service hängt, erfasst dein Techniker beides in einem Termin. Der Betreiber unterschreibt auf dem Tablet, das PDF-Protokoll wandert in die Anlagen-Akte und lässt sich direkt per E-Mail versenden. Über das Prüfintervall pro Anlage plant Operis Folgetermine und erinnert rechtzeitig.

Mehr dazu im Artikel zur Heizungsprüfung nach § 60b und auf der Seite Heizungswartung dokumentieren.

Fazit

Die Betriebsprüfung nach § 60a GEG macht sichtbar, was bei vielen Wärmepumpen ungenutzt bleibt: Effizienzreserven durch bessere Einstellungen. Wer die Prüfung strukturiert dokumentiert, erfüllt die Vorgabe nachvollziehbar und liefert dem Kunden echten Mehrwert. Eine digitale Checkliste mit automatischem PDF und Terminplanung nimmt dir den Papierkram ab – ohne die fachliche Verantwortung zu verwässern.

Themen
GEG 2024§ 60aWärmepumpeBetriebsprüfungSHK
ED
Autor
Eldin Durgutovic

Praxiswissen zu Wartung, Service und Digitalisierung im SHK- und Elektrohandwerk – für Operis.

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