Nicht nur Stecker-Geräte müssen zur DGUV-V3-Prüfung – auch die fest verbaute Elektroinstallation eines Betriebs gehört wiederkehrend auf den Prüfstand. Dieser Artikel erklärt die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100: was geprüft wird, welche Prüffristen als Richtwerte gelten, wer prüfen darf und wie du das Prüfprotokoll sauber dokumentierst – ohne im Zettelchaos zu versinken.
Ortsfest oder ortsveränderlich? Der entscheidende Unterschied
Rund um die DGUV V3 werden zwei Welten gerne durcheinandergeworfen. Für die richtige Prüfung, das passende Verfahren und die korrekten Fristen musst du sie sauber auseinanderhalten:
Fest mit dem Gebäude oder Standort verbundene Elektrik: Verteilungen, fest angeschlossene Maschinen, die gesamte Installation. Betrieb und Prüfung nach DIN VDE 0105-100.
Geräte mit Stecker, die im Betrieb bewegt werden – Verlängerungen, Handgeräte, Bürotechnik. Geprüft nach DIN VDE 0701/0702.
Die Prüfung der Stecker-Geräte haben wir im Schwester-Beitrag DGUV V3 Prüfprotokoll digital ausführlich behandelt. Hier geht es ausschließlich um die ortsfeste elektrische Anlage – also alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist und nicht einfach ausgesteckt werden kann.
Was regelt die DGUV Vorschrift 3 für ortsfeste Anlagen?
Die DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3) verpflichtet Unternehmer, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und wiederkehrend prüfen zu lassen. Für ortsfeste Anlagen greift dabei ein enges Regelwerk aus Vorschriften und Normen ineinander:
- DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel")
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit TRBS 1201
- DIN VDE 0105-100 – Betrieb elektrischer Anlagen (Grundlage der wiederkehrenden Prüfung)
- DIN VDE 0100-600 – Erstprüfung neu errichteter Anlagen
Eine ortsfeste Anlage ist dabei alles, was fest mit dem Gebäude oder Standort verbunden ist: die Unterverteilung mit ihren Sicherungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, fest angeschlossene Maschinen, die Leitungsführung in den Wänden, Steckdosen und Beleuchtungskreise. Anders als ein Stecker-Gerät wird eine solche Anlage nicht bewegt – geprüft wird sie deshalb im eingebauten Zustand nach DIN VDE 0105-100.
Prüfumfang: Besichtigen – Erproben – Messen
Die wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen folgt einer festen Reihenfolge. Erst das Auge, dann die Funktion, dann das Messgerät – so stellt die Elektrofachkraft Schritt für Schritt sicher, dass Schutzmaßnahmen weiterhin wirksam sind:
Sichtprüfung (Besichtigen)
Verteilungen, Klemmstellen, Leitungen und Kennzeichnungen auf Beschädigung, Überhitzung und Vollständigkeit prüfen.
Schutzleiterdurchgängigkeit
Niederohmige Verbindung aller berührbaren leitfähigen Teile mit dem Schutzleiter messtechnisch nachweisen.
Isolationswiderstand
Widerstand der Isolierung zwischen aktiven Leitern und Schutzleiter messen, um Kriech- und Fehlerströme auszuschließen.
Schleifenimpedanz
Netzinnenwiderstand bzw. Schleifenimpedanz ermitteln – Grundlage für die Abschaltbedingung der Schutzeinrichtung.
Wirksamkeit der RCD
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) auf korrekte Auslösung bei Bemessungsdifferenzstrom und Auslösezeit prüfen.
Spannungsfall
Spannungsfall im Stromkreis bewerten – zu hohe Werte deuten auf unterdimensionierte oder überlastete Leitungen hin.
Funktionsprüfung (Erproben)
Wirksamkeit von Schutz-, Melde- und Schalteinrichtungen im Betrieb erproben und Ergebnisse festhalten.
Bewertung & Bericht
Messwerte mit den zulässigen Grenzwerten abgleichen, Mängel bewerten und im Prüfbericht dokumentieren.
Neu errichtete oder wesentlich geänderte Anlagen durchlaufen zuvor eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600. Wie diese abläuft und wie sie sich von der wiederkehrenden Prüfung abgrenzt, liest du im Beitrag Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600.
Prüffristen für ortsfeste Anlagen
Die DGUV V3 nennt für die wiederkehrende Prüfung Richtwerte. Sie sind ein Ausgangspunkt – maßgeblich ist am Ende die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Die gängigen Richtwerte für ortsfeste Anlagen:
Wer darf ortsfeste Anlagen prüfen?
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist ausschließlich einer Elektrofachkraft vorbehalten – also einer Person mit fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, die Gefahren erkennen und vermeiden kann. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft mitwirken. Das ist kein Formalismus: Die Bewertung von Messwerten und der sichere Umgang mit der Anlage unter Spannung setzen fundiertes Fachwissen voraus.
Dokumentation: das Prüfprotokoll
Ergebnis jeder wiederkehrenden Prüfung ist ein Prüfbericht, der im Schadensfall nachweist, dass die Anlage geprüft und für sicher befunden wurde. Diese Angaben gehören hinein:
Prüfobjekt
Anlage bzw. Betriebsmittel mit Standort, Bezeichnung und Zuordnung im Betrieb.
Messwerte
Erfasste Werte (Schutzleiter, Isolation, Schleifenimpedanz, RCD) mit Soll- bzw. Grenzwertbezug.
Bewertung
Klares Ergebnis „bestanden" oder „nicht bestanden"; bei Mängeln konkrete Beanstandung.
Nächster Prüftermin
Abgeleitet aus Prüfintervall und Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Anlage.
Prüfer
Name und Qualifikation der Elektrofachkraft, die die Prüfung durchgeführt hat.
Unterschrift
Auf Papier oder als einfache elektronische Signatur (eIDAS Art. 25).
Prüfprotokoll dokumentieren: Papier vs. Software
Viele Betriebe führen den Prüfbericht mit Word- oder Excel-Vorlagen. Das funktioniert – hat aber strukturelle Schwächen, die bei einer vier Jahre auseinanderliegenden Prüfung besonders ins Gewicht fallen.
Strukturelle Schwächen
- Pflichtangaben fehlen, weil Felder nicht erzwungen sind
- Messwerte händisch abgeschrieben – Tippfehler häufen sich
- Nächster Prüftermin wird nicht automatisch geplant
- Kein Bezug zur Anlagen-Historie über die Jahre hinweg
- Im Schadensfall lange Suche nach dem richtigen Ordner
Strukturierte Lösung
- Pflichtfelder werden erzwungen – keine unvollständigen Berichte
- Messwerte strukturiert erfasst, mit Grenzwertbezug wo hinterlegt
- Nächster Prüftermin pro Anlage automatisch berechnet
- Touch-Unterschrift auf dem Tablet – einfache eIDAS-Signatur
- Prüfhistorie und Mängel hängen an der Anlagen-Akte
DGUV V3 für ortsfeste Anlagen digital mit Operis
Mit Operis bildest du die wiederkehrende Prüfung als anpassbare Checkliste ab: Sichtprüfung, Schutzleiter, Isolation, Schleifenimpedanz, RCD-Auslösung und Funktionsprüfung als feste Prüfpunkte. Die Messwerte trägt der Techniker strukturiert ein – mit Soll-/Grenzwertvergleich, wo dieser hinterlegt ist. Einen automatischen Bluetooth-Import aus dem Messgerät gibt es bewusst nicht; die Fachkraft bewertet und erfasst die Werte selbst. Pflichtfelder werden erzwungen, damit kein Punkt untergeht.
Zu jeder Anlage gehören Fotos, Mängel und ein Prüfintervall: Aus dem hinterlegten Intervall berechnet Operis den nächsten Termin automatisch und erinnert dich rechtzeitig, bevor die Prüfung fällig wird. Der Kunde unterschreibt vor Ort per einfacher elektronischer Signatur (eIDAS Art. 25), das PDF-Prüfprotokoll wandert in die Anlagen-Akte und lässt sich direkt per E-Mail versenden. Weil Operis auch offline arbeitet, funktioniert die Erfassung selbst im Kellerverteiler ohne Empfang – synchronisiert wird später.
Mehr zur Elektro-Praxis findest du auf der Branchenseite Software für Elektrotechnik, im Überblick zu digitalen Serviceberichten und im Schwester-Beitrag zu ortsveränderlichen Geräten.
Fazit
Die wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen nach DGUV V3 und DIN VDE 0105-100 ist das Rückgrat der elektrischen Sicherheit im Betrieb – und mit einem Richtwert von vier Jahren ein planbarer, wiederkehrender Auftrag für die Elektrofachkraft. Wer die Prüfung nach dem Prinzip Besichtigen – Erproben – Messen durchführt und sauber dokumentiert, erfüllt die Vorgaben nachvollziehbar und schützt sich im Schadensfall. Eine digitale Checkliste mit strukturierten Messwerten, automatischem PDF und Terminplanung nimmt dabei den Papierkram ab – ohne die fachliche Verantwortung zu verwässern.
Praxiswissen zu Wartung, Service und Digitalisierung im SHK- und Elektrohandwerk – für Operis.
